Eine Veranstaltung in einem Gastgewerbebetrieb, der von einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung umfasst ist und von der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber selbst durchgeführt wird, ist vom Veranstaltungsgesetz ausgenommen
Wird die Veranstaltung nicht von der Betriebsinhaberin/dem Betriebsinhaber selbst durchgeführt, so unterliegt sie der Meldepflicht.
Kleinveranstaltungen (siehe Punkt A-10) in Gastgewerbebetriebe unterliegen innerhalb der gewerberechtlich festgelegten Betriebszeiten nur der Meldepflicht.