Ehrungen sind ein sichtbares Zeichen für langjährige aktive Mitgliedschaft in der Musikkapelle und/oder für langjährige Tätigkeit als Funktionär.

Ehrungen sollen möglichst in der Öffentlichkeit und in einem möglichst festlichen Rahmen durchgeführt werden.

 

Vorbereitung:

Vor der Durchführung von Ehrungen sollte vorab der Anlass und die Lokalität ausgewählt werden (wie oben beschrieben).

Aktuelle Verleihensbestimmungen

Mindestens 6 Wochen vor dem Termin müssen die Auszeichnungsanträge im BMV-online erfasst werden:

Vor dem Erfassen der Anträge ist es sinnvoll anhand der hinterlegten Personendaten die Auszeichnungen berechnen zu lassen. Dazu kann über das Menü „Personen – Personenstammdaten“ die Option „Auszeichnungen Berechnen“ verwendet werden:

 


 

Zur Berechnung der möglichen Auszeichnungen öffnet ein neues Fenster in dem der Auszeichnungstermin erfasst werden muss. (sinnvoll erscheint es das Datum in dieser Auswahl etwas nach vorne zu setzen um „Grenzfälle“ auch zu erfassen):

 

Nach erfolgter Berechnung kann die Liste mit den Musikerinnen und Musikern, die „Anspruch“ auf eine Auszeichnung haben als PDF-Datei heruntergeladen werden. Anhand dieser Liste können dann (wie oben beschrieben) die Anträge erfasst werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung Musikerinnen oder Musiker auszuzeichnen!!

Die Erfassung der Anträge erfolgt über das Menü „Personen – Auszeichnungsantrag“ und die Option „Neuer Auszeichnungsantrag“:

 

In einem neuen Fenster können nun die einzelnen Anträge erfasst werden. Auch hier besteht noch die Möglichkeit die möglichen Auszeichnungen berechnen zu lassen:

Nach dem Erfassen aller Daten ist der Antrag zu speichern.

 

Die erfassten Auszeichnungen müssen in weiterer Folge noch vom Bezirksobmann freigegeben werden, bevor sie im Verbandsbüro behandelt werden. Die Urkunden und Abzeichen werden dann rechtzeitig an die eingegebene Empfängeradresse verschickt!

WICHTIG: Auf die Verleihung von Verdienstabzeichen besteht kein Anspruch!!

Da lt. Verleihbestimmungen Auszeichnungen von einem Mitglied des Landesvorstands verliehen werden sollen, ist auch eine Einladung zeitgerecht an das Verbandsbüro zu senden!

Bis zum Verdienstkreuz in Gold wird die Verleihung in der Regel vom Landesobmann an den jeweiligen Bezirksobmann delegiert.

Da es sich um Auszeichnungen des Steirischen Blasmusikverbands handelt ist es nicht erwünscht dass z.B. Bürgermeister oder andere Gemeindevertreter die Ehrungen vornehmen. Diese Personen können natürlich dazu eingeladen werden, sollen aber bei der Verleihung nicht „aktiv“ werden!

Durchführung:

Die Durchführung von Ehrungen sollte keine Aktion im Vorbeigehen sein, sondern auch entsprechend feierlich durchgeführt werden.

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte auch vorher mit den zu ehrenden Musikerinnen und Musikern gesprochen werden. Nicht jeder möchte im Rampenlicht stehen!!

Wünschenswert ist:

  • die Vorbereitung der Urkunden und Abzeichen auf einem kleinen Tisch (oder sonstiger Ablagefläche) in geordneter Reihenfolge
  • die Abzeichen sollten außer den Miniaturen unbedingt ausgepackt sein
  • die Auszeichnungen sollten an einer Stelle überreicht werden, die auch entsprechend gut einsehbar ist
  • eine Musikerin oder ein Musiker bzw. Funktionär sollte die Urkunden verlesen und die Auszuzeichnenden herausbitten
  • die Musikerinnen und Musiker, die ausgezeichnet werden sollten unbedingt in der jeweiligen Vereinstracht oder Uniform gekleidet sein (auf Privatgewand werden keine Auszeichnungen angesteckt! – in diesem Fall wird die Auszeichnung nur überreicht!)
  • No labels