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Entsprechend der Vereinsstatuten muss in der Regel spätestens bis Ende des 1. Quartals jeden Jahres eine Generalversammlung (Mitgliederversammlung, Jahreshauptversammlung) abgehalten werden!

Dabei sind einige grundlegende Punkte zu beachten:

Vorbereitung:

  • Festlegung des Termins und Festlegung der Tagesordnung -> Einladung an die Teilnehmer schriftlich (per Post, Fax oder Email) mindestens 14 Tage vor der Versammlung (siehe Vereinsstatuten)
  • Bei Neuwahlen auch den Wahlvorschlag, sofern es so in den Statuten hinterlegt ist, mit der Einladung versenden! (siehe Vereinsstatuten)
  • Bei Neuwahlen ist festzulegen wer die Wahl durchführt! (ein Mitglied des Bezirksvorstands, Bürgermeister, Ehrenmusiker….)
  • Eine Wahl muss grundsätzlich immer geheim abgehalten werden, daher sollten auf alle Fälle Stimmzettel bereitgestellt sein!

Durchführung:

  • Bei Beginn der Versammlung ist die Beschlußfähigkeit festzustellen (bitte die Vorgaben in den Vereinsstatuten beachten)
  • Beschlüsse müssen immer eindeutig gefällt werden (Genehmigung des letzten Protokolls, Statutenänderungen, Koopierungen udgl.)

Nach der Mitgliederversammlung:

  • Wurden bei der Mitgliederversammlung Wahlen (Neuwahlen oder Ergänzungswahlen) durchgeführt, ist die zuständige Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) innerhalb von 4 Wochen zu verständigen (auch online über die Homepage des Innenministeriums möglich)
  • Wurden bei der Versammlung die Statuten geändert, sind diese möglichst zeitnah an die zuständige Vereinsbehörde zu übermitteln und genehmigen zu lassen!
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