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Meldungen werden in der Regel

  • bei Marschmusikbewertungen an den ersten Bewerter erstattet,
  • oder (vereinbarungsgemäß) an bestimmte Persönlichkeiten (vgl. dazu I./2. Antreten und Abtreten).

Auf dem Weg zur Meldung ist der Stab in „Ruht"-Stellung. Nach der Meldung macht der Stabführer eine Kehrtwendung über links (180 Grad / der Stab ist dabei in Grundstellung). Beim Rückmarsch auf seinen Platz vor die Kapelle ist der Stab in "Ruht"-Stellung.

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