Beim Vorbeimarsch (Defilierung) bringt der Stabführer den Tambourstab in die Grundstellung, hält ihn ruhig und setzt die linke Hand in die Hüfte ein, wobei er eine Blickwendung macht (Abb. 28). Blickwendung und Einsetzen des Stabes und des linken Armes sollen gleichzeitig erfolgen. Die Ehrenbezeigung soll vorzugsweise an einem Phrasenbeginn starten.

Abb. 28

Der Kapellmeister einer Trachtenmusik und die Marketenderinnen leisten beim Vorbeimarsch die Ehrenbezeigung durch Blickwendung, wobei die Arme natür­lich bewegt werden (Abb. 29). Uniformierte Kapellmeister salutieren. Die Blickwendung erfolgt gleichzeitig mit dem Einsetzen des Stabes und endet, wenn der Stabführer wieder taktiert. Keinesfalls sollte der Stabführer verbale Anweisungen geben.

Abb. 29

Stabführer, Kapellmeister und Marketenderinnen leisten die Ehrenbezeigung in der dargestellten Art auch dann, wenn die defilierende Musikkapelle beim Vorbeimarsch selbst nicht spielt. Schwenkt eine Musikkapelle als Defilierkapelle für nachfolgende Einheiten aus, so wird in diesem Fall der Defilierstreich empfohlen:


Notenbeispiel 1: Defilierstreich



Beim normalen Vorbeimarsch, z.B. bei einem (Bezirks-)Musikfest oder bei einer Marschmusikbewertung, wird kein Defilierstreich geschlagen. Bei Marschmusikbewertungen wird nach dem Abreißen der Defilierstreich nur mit der Kleinen Trommel ausgeführt.

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