Dieses Rahmenschutzkonzept richtet sich an alle Musikvereine in Österreich. Im Besonderen soll dieses Dokument Vereinsvorstände dabei unterstützen, sich der Thematik Gewaltschutz zu nähern und ein Schutzkonzept für den eigenen Verein zu erstellen.

„Darf man sich mit dem Thema Gewaltschutz in einem Verein beschäftigen, ohne in den Verdacht zu geraten, damit ein akutes Problem zu haben?“

Man darf nicht nur, man muss!

Jeder Vereinsvorstand, der sich entscheidet, sich aktiv mit Gewaltschutz auseinanderzusetzen, hilft der Bekämpfung von (leider immer noch viel zu vielen) Straftaten, die nur allzu oft in der Vergangenheit im Verborgenen geblieben sind. Essenziell ist hierbei, dass sich in diesem Zusammenhang nicht nur eine leitende Person (z.B. der/die Vereinsobmann/Vereinsobfrau) diesem Thema annimmt, sondern ein gesamter Vereinsvorstand für die Umsetzung eines Schutzkonzeptes verantwortlich ist. Gesetzlich gesehen, sind Vereine, die sich in der außerschulischen Jugendarbeit engagieren, sogar verpflichtet, Mitteilung zu erstatten, wenn eine Kindeswohlgefährdung bekannt wird.

Im sozialen Umgang innerhalb unserer Vereine, haben wir große Verantwortung zu tragen, mit der wir sachgemäß umgehen müssen. Vor allem im Bereich Gewaltschutz gilt es, breitflächig Bewusstseinsbildung zu betreiben, um gegebenenfalls in einem Verdachtsfall schnell richtige Schritte zu ergreifen. Nicht alle Vorschläge und Empfehlungen müssen umgesetzt werden. Auch andere Wege können zum Ziel führen, wenn sie den Gegebenheiten des jeweiligen Vereins angepasst sind.

Weiterführende Informationen, Kontaktdaten zu externen Anlaufstellen und Opferberatungsstellen sowie Mustervorlagen und Merkblätter zur Umsetzung des Themas Gewaltschutz finden sich im ANHANG:

Es ist nicht zwingend notwendig, alle Vorschläge und Empfehlungen umzusetzen. Es gibt verschiedene Ansätze, welche ebenfalls zum Ziel führen, solange sie auf die jeweiligen Gegebenheiten des Vereins abgestimmt sind.


KV (Haken) 


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