Jeder Musikverein ernennt mindestens eine Person (besser noch zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts), die beruflich vorzugsweise im pädagogischen Feld tätig ist oder anderweitig eine gute Eignung für die Thematik mitbringt.
Die schutzbeauftragte Person ist einerseits dafür zuständig, gemeinsam mit dem Vorstand ein Schutzkonzept im Verein zu erarbeiten, andererseits auch für die Umsetzung zu sorgen.
Im Schutzkonzept werden die zuständigen schutzbeauftragten Personen angeführt (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Mailkontakt).
SL/16.01.2025