Jede Person im Verein kann zur Vertrauensperson werden. Und zwar dann, wenn man von einer hilfsbedürftigen Person kontaktiert wird. Eine Vertrauensperson ist dazu verpflichtet, gemeinsam mit der hilfsbedürftigen Person die schutzbeauftragte Person aufzusuchen, welche weitere Schritte einleiten muss. 

Alle Mitglieder müssen darüber Bescheid wissen, dass sie zur Vertrauensperson werden können und nach welchen Grundsätzen sie damit verbunden handeln müssen. 

(Haken) SL/16.01.2025

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