Alle Personen (ab 18 Jahren) im Verein können grundsätzlich aufsichtspflichtig sein.  

Diese Personen haben dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Kinder und Jugendlichen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen. 

Mit zunehmendem Alter übernehmen Kinder und Jugendliche mehr Eigenverantwortung in Bezug auf ihre Sicherheit, aber die Aufsichtspflicht bleibt bestehen, um sicherzustellen, dass sie geschützt sind. 

Im Anhang befindet sich der FlyerAufsichtspflichtmit weiteren Infos.  

Besprecht im Verein laufend (z.B. bei Neueintritten) geltende Regeln, die Aufsichtspflicht betreffend. Denkt in der Kommunikation die Eltern bzw. Obsorgeberechtigten von Jungmusiker*innen mit. 


(Haken) SL/16.01.2025

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