- Umsetzung des Schutzkonzeptes im Verein
laufend durch Schutzbeauftrage
- Evaluierung und regelmäßige Überarbeitung des Schutzkonzeptes
Der gesamte Verein ist in die Evaluierung und regelmäßige Überarbeitung des Schutzkonzeptes eingebunden.
Es wird empfohlen das Konzept, vor allem die Risikoanalyse, nach einem Jahr und anschließend alle drei Jahre zu überarbeiten. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Risiken sind entscheidend, um sicherzustellen, dass aktuelle Entwicklungen und Veränderungen im Verein nicht übersehen werden. Vor allem, wenn sich im Verein die Strukturen oder Räumlichkeiten ändern.
- Dokumentation aller Meldungen (anonymisiert siehe Kapitel 2.2)
Aufbewahren der Dokumente und Unterlagen unter Einhaltung der Datenschutzverpflichtung (Kapitel 8.4)
SL/20.01.2025