Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

So freut es uns, dass Mitte Dezember 2023 im Österreichischen Parlament das neue Gemeinnützigkeitsgesetz beschlossen worden ist. Dieses bringt für alle als gemeinnützig geltende Kulturvereine, wie z.B. Blasmusikkapellen, die das üblicherweise in ihren Statuten verankert haben, wesentliche Vorteile. Das Gesetz ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Spendenabsetzbarkeit – Spenden an gemeinnützige Musikvereine werden steuerlich absetzbar. Das erleichtert die Akquisition von Spenden durch höhere Bereitschaft der Spendenden, weil diese auch steuerlich absetzbar sind.
  • Pauschale Aufwandsentschädigungen für Freiwillige in Höhe von 1.000 bzw. 3.000 EUR jährlich werden steuerfrei möglich.

...