Der Österreichische Blasmusikverband hat sich schon lange für steuerliche Besserstellungen für Musikvereine und deren Mitglieder, insbesondere engagierte Funktionärinnen und Funktionäre, eingesetzt. In der Entstehungsphase der Gesetzesreform des Gemeinnützigkeitsgesetzes haben wir intensiv auf unsere besonderen Rahmenbedingungen in der Blasmusik und deren Berücksichtigung hingewiesen.

So freut es uns, dass Mitte Dezember 2023 im Österreichischen Parlament das neue Gemeinnützigkeitsgesetz beschlossen worden ist. Dieses bringt für alle als gemeinnützig geltende Kulturvereine, wie z.B. Blasmusikkapellen, die das üblicherweise in ihren Statuten verankert haben, wesentliche Vorteile. Das Gesetz ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Spendenabsetzbarkeit – Spenden an gemeinnützige Musikvereine werden steuerlich absetzbar. Das erleichtert die Akquisition von Spenden durch höhere Bereitschaft der Spendenden, weil diese auch steuerlich absetzbar sind.
  • Pauschale Aufwandsentschädigungen für Freiwillige in Höhe von 1.000 bzw. 3.000 EUR jährlich werden steuerfrei möglich.


Statutenkonformität für das Gemeinnützigkeitsgesetz und die Spendenabsetzbarkeit 

Der ÖBV hat am 19. 2. 2024 neue Musterstatuten für Musikvereine zur Verfügung gestellt, in denen die Konformität in Bezug auf das neue Gemeinnützigkeitsgesetz und die Erlangung der Spendenabsetzbarkeit gegeben ist. Bitte um entsprechenden Gegencheck der eigenen Statuten, ob die entsprechenden Bestimmungen auch entsprechend formuliert sind.

Informationen zu den Musterstatuten sind zu finden unter: Musterstatuten für Musikvereine

Die wichtigsten Punkte, die in den Statuten im Sinne der Gemeinnützigkeit erfüllt sein müssen:

  • Zweck des Vereins (begünstigte Zwecke)
  • Ideelle und materielle Mittel
  • Gewinnausschluss
  • Auflösungsbestimmungen

Spendenabsetzbarkeit (Antrag um Aufnahme als Verein möglich seit 5. April 2024)

Weitere Information zur Spendenabsetzbarkeit

Pauschale Aufwandsentschädigungen für Freiwillige

Weitere Informationen zu den pauschalen Aufwandsentschädigungen für Freiwillige

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