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Hinweis
titleAktueller Stand

Der ÖBV prüft, für welche Tätigkeiten genau bzw. für welche Funktionär*innen die große Freiwilligenpauschale bis 3.000 EUR ausbezahlt werden kann und welche Meldepflichten an das Finanzamt durch die Verein bestehen.
Derzeit wird angenommen, dass Bezüge, die bei einer Person jeweils über der Pauschale liegen, im Differenzbetrag, wie bisher zu versteuern sind.

Weiters werden wir prüfen, inwieweit auszahlende Stellen §109a Meldungen nach dem Einkommensteuergesetz im Zusammenhang mit den Freiwilligenpauschalen in Zukunft zu handhaben haben. Bisher galt, dass bei einem (Gesamt-)Entgelt bei einer einzelnen Leistung bei über 450 EUR und bei einer Gesamtsumme von Einzelleistungen über 900 EUR pro Jahr.

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