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  • Spendenabsetzbarkeit – Spenden an gemeinnützige Musikvereine werden steuerlich absetzbar. Das erleichtert die Akquisition von Spenden durch höhere Bereitschaft der Spendenden, weil diese auch steuerlich absetzbar sind.
  • Pauschale Aufwandsentschädigungen für Freiwillige in Höhe von 1.000 bzw. 3.000 EUR jährlich werden steuerfrei möglich.


Info
titleVorgangsweisen

Derzeit sind die genauen operativen Umsetzungen noch in Diskussion. Wir setzen uns gerade intensiv dafür ein, dass die Neuerungen auch möglichst einfach handhabbar werden und auch mit geringem Aufwand für kleine Vereine zu verwalten sind.

Sobald diese Fragen klar zu beantworten sind, werden wir im Detail darüber informieren. Wir bitten noch um etwas Geduld für einige Wochen im neuen Jahr 2024.

Zusätzlich zu den Detailinformationen zur neuen Gesetzeslage bereiten wir im ÖBV eine EDV-Unterstützung für die Spendenerfassung vor, damit notwendige Daten der Spenderinnen und Spender verwaltet werden können und die Übermittlung an das Finanzamt automatisiert wird. Damit wird dann die jeweiligen Spendensumme bei den jährlichen Arbeitnehmerveranlagungen berücksichtigt.

Ebenso werden wir Informationen bereitstellen, auf deren Basis Statuten überprüft werden können, damit diese auch den Anforderungen entsprechen, um gegenüber dem Finanzamt als gemeinnützig eingestuft zu sein.

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titleDie Vorgangsweise wird voraussichtlich folgendermaßen aussehen:
  1. Der Verein beauftragt eine Steuerberatungskanzlei mit der Prüfung seiner Gemeinnützigkeit (Statutencheck).
  2. Ist diese gegeben, bestätigt der/die Steuerberater*in dies per Finanzonline
  3. Das Finanzamt stellt den Verein in die Liste der begünstigten Organisationen Derzeit zu finden unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Spendenabsetzbarkeit für Spenden an den Verein. Im Jahr 2024 gilt eine Übergangsfrist. Bei Anträgen um Aufnahme in die Gemeinnützigkeit bis Ende Juni 2024 gelten rückwirkend Spenden ab 1.1.2024 für die steuerliche Absetzbarkeit.
  4. Musikvereine, die Spenden erhalten, erfassen folgende Daten der Spenderin, des Spenders:

    Zuname, Vorname, Geburtsdatum, Spendenbetrag

  5. Die Liste der Spenden wird vom Musikverein an Finanzonline übermittelt. Damit wird automatisch die steuerliche Absetzbarkeit bei den Spender*innen berücksichtigt.

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