...
- Spendenabsetzbarkeit – Spenden an gemeinnützige Musikvereine werden steuerlich absetzbar. Das erleichtert die Akquisition von Spenden durch höhere Bereitschaft der Spendenden, weil diese auch steuerlich absetzbar sind.
- Pauschale Aufwandsentschädigungen für Freiwillige in Höhe von 1.000 bzw. 3.000 EUR jährlich werden steuerfrei möglich.
Info | ||
---|---|---|
| ||
Derzeit sind die genauen operativen Umsetzungen noch in Diskussion. Wir setzen uns gerade intensiv dafür ein, dass die Neuerungen auch möglichst einfach handhabbar werden und auch mit geringem Aufwand für kleine Vereine zu verwalten sind. Sobald diese Fragen klar zu beantworten sind, werden wir im Detail darüber informieren. Wir bitten noch um etwas Geduld für einige Wochen im neuen Jahr 2024. Zusätzlich zu den Detailinformationen zur neuen Gesetzeslage bereiten wir im ÖBV eine EDV-Unterstützung für die Spendenerfassung vor, damit notwendige Daten der Spenderinnen und Spender verwaltet werden können und die Übermittlung an das Finanzamt automatisiert wird. Damit wird dann die jeweiligen Spendensumme bei den jährlichen Arbeitnehmerveranlagungen berücksichtigt. Ebenso werden wir Informationen bereitstellen, auf deren Basis Statuten überprüft werden können, damit diese auch den Anforderungen entsprechen, um gegenüber dem Finanzamt als gemeinnützig eingestuft zu sein. |
...
Panel | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ||||||||
|
...