Versionen im Vergleich

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titleCheckCheckliste für die Spendenabsetzbarkeit
  • Die Statuten des Vereines müssen die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllen.
  • Nur ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann den Antrag für den verein beim Finanzamt erstmalig und jedes Jahr zur Verlängerung via FinanzOnline einbringen.
  • Das Finanzamt stellt bei positiver Prüfung den Verein in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen. Für das Jahr 2024 gilt die Sonderregelung, wenn der Antrag vor 30. Juni 2024 gestellt wird, dass die Wirksamkeit rückwirkend per 1.1.2024 gilt.
  • Für die Spendendatenerfassung muss der Verein genaue Aufzeichnungen führen (Zuname, Vorname, Geburtsdatum, Hohe der Spende)
  • Ist der Verein in der Liste der spendenbegünstigten Organisationen, so ist er verpflichtet die Spenderdaten, sofern gewünscht, rechtzeitig an das Finanzamt zu übermitteln.
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