Ein Schutzkonzept ist eine wichtige Maßnahme von Organisationen, Einrichtungen, Vereinen etc. um deren Mitglieder vor Gewalt, Missbrauch, Grenzverletzungen und Vernachlässigung zu schützen.
Mögliche Risiken in der Organisation/im Verein werden erkannt und passende Maßnahmen festgelegt, um diesen Risiken vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken.
DER WEG ZUM SCHUTZKONZEPT
1) Rahmenbedingungen des Erstellungsprozesses schaffen
1.1) Vorstand injiziert den Prozess zur Entwicklung des Schutzkonzeptes
1.2) Kinderschutzbeauftragte Personen definieren (ideal 2 Personen - männlich und weiblich)
1.3) Sensibilisierung des gesamten Vereines für die Wichtigkeit von Schutz und Prävention
1.4) Erstellung eines Teams zur Koordination und Umsetzung des Schutzkonzeptes
1.5) Rollen müssen ganz klar definiert werden, wer ist in unserem Verein für welche Punkte beim Schutzkonzept zuständig
2) Bestandaufnahme
Dabei wird geprüft, welche Strukturen bereits im Verein mündlich und/oder schriftlich vorhanden sind. Diese Regelwerke können für den folgenden Prozess gut genutzt, verschriftlicht und weiterentwickelt werden.
3. Risikoanalyse & Maßnahmen
Die Risikoanalyse ist das Herzstück des Kinderschutzkonzeptes, da der gesamte Verein auf potenzielle Gefahren und Schwachstellen überprüft wird. Es geht nicht nur um objektive Risiken sondern darum herauszufinden, wann und wo sich die Mitglieder unwohl oder unsicher fühlen.
Dadurch werden auch weniger offensichtliche und unbewusste Grenzverletzungen sichtbar, die
im Alltag oft übersehen werden
werden oder schwer anzusprechen sind.
Alle Mitglieder, auch Kinder und
und Jugendliche, sollten bei dieser Analyse mit eingebunden
eingebunden werden, um verschiedene
verschiedene Perspektiven auf den Verein
Verein zu erhalten.
Im Anschluss werden
Maßnahmen entwickelt,
um die möglichen Risiken
Risiken zu minimieren bzw.
zu verhindern.
4. Beschwerdemanagement
Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist wichtig, um
um Probleme oder Grenzverletzungen anzusprechen. Es hilft dem
dem Verein Grenzverletzungen frühzeitig zu erfahren, bevor sie sich
sich negativ auf das Wohlbefi nden
Wohlbefinden der Betroffenen oder die Vereinsatmosphäre auswirken.
• Schriftlich z.B. Kummerkasten
• Mündlich z.B. Gespräch mit
mit schutzbeauftragter Person
• anonym ev. online/digital
z.B. QR-Code
5. Fallmanagement
Das Fallmanagement hilft Vereinen, klare Abläufe für den
den Umgang mit Grenzverletzungen
Grenzverletzungen und Gewalt festzulegen, damit
damit solche Fälle professionell und
und transparent bearbeitet werden.
Durch feste Ansprechpartner*innen, defi nierte definierte Maßnahmen und
und externe Unterstützung werden
Fehlentscheidungen minimiert.
So schützt sich der Verein rechtlich und imagebezogen, stärkt
stärkt das Vertrauen in seine Strukturen und zeigt Verantwortung
Verantwortung gegenüber Betroffenen
6. Evaluation und Monitoring
Das Schutzkonzept sollte alle drei
drei Jahre oder bei Änderungen wie
wie neuen Vereinsangeboten überprüft werden. Auch nach einem
einem Verdachtsfall ist eine Überprüfung wichtig, um Abläufe zu optimieren. So bleibt das Konzept
Konzept aktuell und bietet wirksamen
wirksamen Schutz für alle Beteiligten.
Mag. Nicole Böhler
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