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Ein Schutzkonzept ist eine wichtige Maßnahme von Organisationen, Einrichtungen, Vereinen etc. um deren Mitglieder vor Gewalt, Missbrauch, Grenzverletzungen und Vernachlässigung zu schützen. 
Mögliche Risiken in der Organisation/im Verein werden erkannt und passende Maßnahmen festgelegt, um diesen Risiken vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken. 

DER WEG ZUM SCHUTZKONZEPT

1) Rahmenbedingungen des Erstellungsprozesses schaffen

1.1) Vorstand injiziert den Prozess zur Entwicklung des Schutzkonzeptes
1.2) Kinderschutzbeauftragte Personen definieren (ideal 2 Personen - männlich und weiblich)
1.3) Sensibilisierung des gesamten Vereines für die Wichtigkeit von Schutz und Prävention
1.4) Erstellung eines Teams zur Koordination und Umsetzung des Schutzkonzeptes
1.5) Rollen müssen ganz klar definiert werden, wer ist in unserem Verein für welche Punkte beim Schutzkonzept zuständig

2) Bestandaufnahme

Dabei wird geprüft, welche Strukturen bereits im Verein mündlich und/oder schriftlich vorhanden sind. Diese Regelwerke können für den folgenden Prozess gut genutzt, verschriftlicht und weiterentwickelt werden.

3. Risikoanalyse & Maßnahmen 

Die Risikoanalyse ist das Herzstück des Kinderschutzkonzeptes, da der gesamte Verein auf potenzielle Gefahren und Schwachstellen überprüft wird. Es geht nicht nur um objektive Risiken sondern darum herauszufinden, wann und wo sich die Mitglieder unwohl oder unsicher fühlen. 
Dadurch werden auch weniger offensichtliche und unbewusste Grenzverletzungen sichtbar, die 
im Alltag oft übersehen werden 
oder schwer anzusprechen sind. 
Alle Mitglieder, auch Kinder und 
Jugendliche, sollten bei dieser Analyse mit eingebunden 
werden, um verschiedene 
Perspektiven auf den Verein 
zu erhalten.


Im Anschluss werden 
Maßnahmen entwickelt, 
um die möglichen Risiken 
zu minimieren bzw. 
zu verhindern.

4. Beschwerdemanagement 
Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist wichtig, um 
Probleme oder Grenzverletzungen anzusprechen. Es hilft dem 
Verein Grenzverletzungen frühzeitig zu erfahren, bevor sie sich 
negativ auf das Wohlbefi nden 
der Betroffenen oder die Vereinsatmosphäre auswirken.
• Schriftlich z.B. Kummerkasten 
• Mündlich z.B. Gespräch mit 
schutzbeauftragter Person 
• anonym ev. online/digital 
z.B. QR-Code


5. Fallmanagement 
Das Fallmanagement hilft Vereinen, klare Abläufe für den 
Umgang mit Grenzverletzungen 
und Gewalt festzulegen, damit 
solche Fälle professionell und 
transparent bearbeitet werden. 
Durch feste Ansprechpartner*innen, defi nierte Maßnahmen und 
externe Unterstützung werden 
Fehlentscheidungen minimiert. 
So schützt sich der Verein rechtlich und imagebezogen, stärkt 
das Vertrauen in seine Strukturen und zeigt Verantwortung 
gegenüber Betroffenen


6. Evaluation und Monitoring 
Das Schutzkonzept sollte alle drei 
Jahre oder bei Änderungen wie 
neuen Vereinsangeboten überprüft werden. Auch nach einem 
Verdachtsfall ist eine Überprüfung wichtig, um Abläufe zu optimieren. So bleibt das Konzept 
aktuell und bietet wirksamen 
Schutz für alle Beteiligten.
Mag.Nicole Böhler
Kinderschutzexpertin

SCHUTZKONZEPT für die Österreichische Blasmusik

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