Ein Schutzkonzept ist eine wichtige Maßnahme von Organisationen, Einrichtungen, Vereinen etc. um deren Mitglieder vor Gewalt, Missbrauch, Grenzverletzungen und Vernachlässigung zu schützen.
Mögliche Risiken in der Organisation/im Verein werden erkannt und passende Maßnahmen festgelegt, um diesen Risiken vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken.
DER WEG ZUM SCHUTZKONZEPT
1) Rahmenbedingungen des Erstellungsprozesses schaffen
1.1) Vorstand injiziert den Prozess zur Entwicklung des Schutzkonzeptes
1.2) Kinderschutzbeauftragte Personen definieren (ideal 2 Personen - männlich und weiblich)
1.3) Sensibilisierung des gesamten Vereines für die Wichtigkeit von Schutz und Prävention
1.4) Erstellung eines Teams zur Koordination und Umsetzung des Schutzkonzeptes
1.5) Rollen müssen ganz klar definiert werden, wer ist in unserem Verein für welche Punkte beim Schutzkonzept zuständig
2) Bestandaufnahme
Dabei wird geprüft, welche Strukturen bereits im Verein mündlich und/oder schriftlich vorhanden sind. Diese Regelwerke können für den folgenden Prozess gut genutzt, verschriftlicht und weiterentwickelt werden.
3. Risikoanalyse & Maßnahmen
Die Risikoanalyse ist das Herzstück des Kinderschutzkonzeptes, da der gesamte Verein auf potenzielle Gefahren und Schwachstellen überprüft wird. Es geht nicht nur um objektive Risiken sondern darum herauszufinden, wann und wo sich die Mitglieder unwohl oder unsicher fühlen.
Dadurch werden auch weniger offensichtliche und unbewusste Grenzverletzungen sichtbar, die
im Alltag oft übersehen werden
oder schwer anzusprechen sind.
Alle Mitglieder, auch Kinder und
Jugendliche, sollten bei dieser Analyse mit eingebunden
werden, um verschiedene
Perspektiven auf den Verein
zu erhalten.
Im Anschluss werden
Maßnahmen entwickelt,
um die möglichen Risiken
zu minimieren bzw.
zu verhindern.
4. Beschwerdemanagement
Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist wichtig, um
Probleme oder Grenzverletzungen anzusprechen. Es hilft dem
Verein Grenzverletzungen frühzeitig zu erfahren, bevor sie sich
negativ auf das Wohlbefi nden
der Betroffenen oder die Vereinsatmosphäre auswirken.
• Schriftlich z.B. Kummerkasten
• Mündlich z.B. Gespräch mit
schutzbeauftragter Person
• anonym ev. online/digital
z.B. QR-Code
5. Fallmanagement
Das Fallmanagement hilft Vereinen, klare Abläufe für den
Umgang mit Grenzverletzungen
und Gewalt festzulegen, damit
solche Fälle professionell und
transparent bearbeitet werden.
Durch feste Ansprechpartner*innen, defi nierte Maßnahmen und
externe Unterstützung werden
Fehlentscheidungen minimiert.
So schützt sich der Verein rechtlich und imagebezogen, stärkt
das Vertrauen in seine Strukturen und zeigt Verantwortung
gegenüber Betroffenen
6. Evaluation und Monitoring
Das Schutzkonzept sollte alle drei
Jahre oder bei Änderungen wie
neuen Vereinsangeboten überprüft werden. Auch nach einem
Verdachtsfall ist eine Überprüfung wichtig, um Abläufe zu optimieren. So bleibt das Konzept
aktuell und bietet wirksamen
Schutz für alle Beteiligten.
Mag.Nicole Böhler
Kinderschutzexpertin
- Vorwort des ÖBV-Präsidenten Erich Riegler
- 01-EINLEITUNG
- 02-RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
- 2.1 Gesetzliche Grundlagen Schutzkonzept
- BVG Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
- Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB),
- Jugendschutzgesetz
- Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG), insbesondere § 37 (Mitteilungspflicht bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
- 2.2 Dokumentation – Datenschutz
- 2.1 Gesetzliche Grundlagen Schutzkonzept
- 03-DEFINITIONEN
- 04-DIE RISIKOANALYSE
- 05-PRÄVENTIVE STRUKTUREN
- 06-INTERVENTION
- 07-EVALUIERUNG UND WEITERENTWICKLUNG
- 08-ANHANG
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