Alle Personen (ab 18 Jahren) im Verein können grundsätzlich aufsichtspflichtig sein.
Diese Personen haben dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Kinder und Jugendlichenselbst nicht zu Schaden kommenund auchkeinenanderen Personen Schaden zufügen.
Mit zunehmendem Alter übernehmen Kinder und Jugendliche mehr Eigenverantwortung in Bezug auf ihre Sicherheit, aber die Aufsichtspflicht bleibt bestehen, um sicherzustellen, dass sie geschützt sind.
Im Anhang befindet sich der Flyer „Aufsichtspflicht“ mit weiteren Infos.
Besprecht im Verein laufend (z.B.bei Neueintritten) geltende Regeln, die Aufsichtspflicht betreffend. Denktin der Kommunikationdie Eltern bzw. Obsorgeberechtigten von Jungmusiker*innen mit.