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  • SOZIALE MEDIEN 
    Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram usw. sollten in keiner Weise zur medialen Aufbereitung von Verdachtsfällen genutzt werden. Auch soll den Vereinsmitgliedern klar kommuniziert werden, dass auf keine Posts, Kommentare usw. reagiert werden darf. Der Schutz der Betroffenen ist zentral!

    Es empfiehlt sich z.B., die Kommentarfunktion bei Posts temporär zu sperren, um einen Shitstorm zu vermeiden.  


Ein Musikverein
kann nichts dafür, wenn ein Verdachtsfall in seinen Reihen auftritt. Er MUSS jedoch alles dafür tun, um Betroffene in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen
. (Vorlage für eine Pressemitteilung)


(Haken) SL/17.01.2025