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Dieses Rahmenschutzkonzept richtet sich an alle Musikvereine in Österreich. Im Besonderen soll dieses Dokument Vereinsvorstände dabei unterstützen, sich der Thematik Gewaltschutz zu nähern und ein Schutzkonzept für den eigenen Verein zu erstellen.

„Darf man sich mit dem Thema Gewaltschutz in einem Verein beschäftigen, ohne in den Verdacht zu geraten, damit ein akutes Problem zu haben?“

Man darf nicht nur, man muss!

Jeder Vereinsvorstand, der sich entscheidet, sich aktiv mit Gewaltschutz auseinanderzusetzen, hilft der Bekämpfung von (leider immer noch viel zu vielen) Straftaten, die nur allzu oft in der Vergangenheit im Verborgenen geblieben sind. Essenziell ist hierbei, dass sich in diesem Zusammenhang nicht nur eine leitende Person (z.B. der/die Vereinsobmann/Vereinsobfrau) diesem Thema annimmt, sondern ein gesamter Vereinsvorstand für die Umsetzung eines Schutzkonzeptes verantwortlich ist. Gesetzlich gesehen, sind Vereine, die sich in der außerschulischen Jugendarbeit engagieren, sogar verpflichtet, Mitteilung zu erstatten, wenn eine Kindeswohlgefährdung bekannt wird.

Im sozialen Umgang innerhalb unserer Vereine, haben wir große Verantwortung zu tragen, mit der wir sachgemäß umgehen müssen. Vor allem im Bereich Gewaltschutz gilt es, breitflächig Bewusstseinsbildung zu betreiben, um gegebenenfalls in einem Verdachtsfall schnell richtige Schritte zu ergreifen. Nicht alle Vorschläge und Empfehlungen müssen umgesetzt werden. Auch andere Wege können zum Ziel führen, wenn sie den Gegebenheiten des jeweiligen Vereins angepasst sind.

Weiterführende Informationen, Kontaktdaten zu externen Anlaufstellen und Opferberatungsstellen sowie Mustervorlagen und Merkblätter zur Umsetzung des Themas Gewaltschutz finden sich im ANHANG:

Es ist nicht zwingend notwendig, alle Vorschläge und Empfehlungen umzusetzen. Es gibt verschiedene Ansätze, welche ebenfalls zum Ziel führen, solange sie auf die jeweiligen Gegebenheiten des Vereins abgestimmt sind.


KV (Haken) 

• Sinn und Zweck des Kinderschutzkonzepts

Wenn Kinder und Jugendliche Gewalt erleben
müssen, dann prägt sie das ein Leben lang.
Gewalterfahrungen beeinflussen die kindliche
Gesundheit und Entwicklung. Dabei hat
jedes Kind das Recht, frei von jeglicher Gewalt
aufzuwachsen.
Neben physischer Misshandlung gibt es
auch andere Formen von Gewalt, wie Vernachlässigung,
sexuelle Übergriffe, finanzielle
Ausbeutung oder psychische Gewalt.
Häufig erleben Kinder mehrere Formen von
Gewalt gleichzeitig. Gewalt gegen Kinder
und Jugendliche tritt in unterschiedlichsten
Situationen auf und steht in der Regel mit
Machtungleichgewicht und Abhängigkeiten
in Zusammenhang. Um ein klares Zeichen
gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen
zu setzen, entwickeln immer mehr Vereine
und Verbände in der außerschulischen Jugendarbeit
ein organisationsinternes Kinderschutzkonzept.
Damit zeigen sie, dass
sie alles in ihrer Macht Stehende tun möchten,
um Kinder und Jugendliche in ihrer Organisation
vor Gewalt zu schützen. Kinderschutzkonzepte
können nicht alle Übergriffe
verhindern, aber sie können einen professionellen
Umgang damit gewährleisten. Eine
große Bedeutung liegt in der andauernden
Sensibilisierung der Mitarbeitenden und
des Umfelds mit dem Thema.
Mit einem Kinderschutzkonzept setzen die
Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter
verbindliche Standards zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen in der Organisation
fest. Sie überprüfen ihre Arbeit nach möglichen
Risikofaktoren für Gewalt und Machtmissbrauch,
setzen präventive Maßnahmen
und beschäftigen sich mit Standards und
Handlungsanleitungen für den Umgang mit
den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen.
Nicht zuletzt beinhaltet das Kinderschutzkonzept
einen konkreten Verhaltenskodex
und einen Maßnahmenkatalog, der
beschreibt, welche Schritte im Fall eines Verdachtsmoments
von Gewalt jeglicher Art gegen
Kinder und Jugendliche zu setzen sind.
Kinderschutzkonzepte sind eine Ergänzung
zu bestehenden Leitbildern, pädagogischen
Konzepten und Qualitätsstandards.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen
ist das höchste Gut und braucht im Arbeitsalltag
immer wieder Momente der kritischen
Reflexion und der mutigen Schritte.

• Definition von Gewalt an Kindern und Jugendlichen
• Rechtlicher Rahmen