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titleVorgangsweisen

Sobald diese Fragen klar zu beantworten sind, werden wir im Detail darüber informieren. Wir bitten noch um etwas Geduld für einige Wochen im neuen Jahr 2024.

Zusätzlich zu den Detailinformationen zur neuen Gesetzeslage bereiten wir im ÖBV eine EDV-Unterstützung für die Spendenerfassung vor, damit notwendige Daten der Spenderinnen und Spender verwaltet werden können und die Übermittlung an das Finanzamt automatisiert wird. Damit wird dann die jeweiligen Spendensumme bei den jährlichen Arbeitnehmerveranlagungen berücksichtigt.

Ebenso werden wir Informationen bereitstellen, auf deren Basis Statuten überprüft werden können, damit diese auch den Anforderungen entsprechen, um gegenüber dem Finanzamt als gemeinnützig eingestuft zu sein.

Statutenkonformität für das Gemeinnützigkeitsgesetz und die Spendenabsetzbarkeit 

Der ÖBV hat am 19. 2. 2024 neue Musterstatuten für Musikvereine zur Verfügung gestellt, in denen die Konformität in Bezug auf das neue Gemeinnützigkeitsgesetz und die Erlangung der Spendenabsetzbarkeit gegeben ist. Bitte um entsprechenden Gegencheck der eigenen Statuten, ob die entsprechenden Bestimmungen auch entsprechend formuliert sind.

Informationen zu den Musterstatuten sind zu finden unter: Musterstatuten für Musikvereine

Spendenabsetzbarkeit 

Die Spendenbegünstigung bringt grundsätzlich einen Vorteil für Spender*innen, die solche Zuwendungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (bis zu 10% des Einkommens) steuerlich begünstigend geltend machen können. Es ist daher ein zusätzlicher Anreiz für Spenden.

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