Informationsquelle WKO: Broschüre - "DAS KORREKTE WEBSITE IMPRESSUM FÜR VEREINE" - Stand: Februar 2018 → Jänner 2020 → WKO - Das-korrekte-Website-Impressum-Verein.pdf
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Für sämtliche Websites, private wie kommerzielle, gelten zusätzlich zu ECG und UGB/GewO noch spezielle Offenlegungspflichten nach dem MedienG. Die Angaben nach dem Mediengesetz können gemeinsam mit den sonstigen Impressumsvorschriften gemacht werdenerfolgen. Das MedienG unterscheidet danach, ob eine „große Website“ oder eine „kleine Website“ vorliegt.
Eine „große Website“ liegt vor, wenn der Informationsgehalt über die Präsentation des Vereines hinausgeht und geeignet ist, die Meinungsbildung zu beeinflussen. Alle anderen Websites sind „kleine Websites“. Websites, die sich auf die (Werbe-) Präsentation des Vereines selbst oder seiner Leistungen oder Produkte beschränken, gelten als kleine Websites. Auch der einfache Webshop ohne redaktionelle Beiträge unterliegt daher nicht der vollen, sondern nur einer eingeschränkten Offenlegungspflicht (kleine Website).
Was bedeutet die „die Meinungsbildung zu beeinflussen“ ?
beeinflussen: Werden jedoch über diese Werbung über die zuvor beschriebenen Inhalte (Konzerteinladungen, eigene Erfolge, ....) hinausgehende meinungsbildende Inhalte, wie etwa allgemeine Ausführungen über die gesellschaftliche Bedeutung der Blasmusik vermittelt, so ist die Website als „groß“ zu klassifizieren und muss eine „große“ Offenlegung aufweisen. (Deshalb sind Verbandshomepages als „groß“ einzustufen)
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Impressum Vorgabe | Muster Verein | Muster Bezirk | Muster Landesverband |
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Einleitungstext für „kleine“ Websites | Impressum aufgrund Offenlegungspflicht Offenlegung gem § 25 Abs 5 MedienGImpressum aufgrund Offenlegungspflicht | Offenlegung gem § 25 Abs 5 MedienG | Impressum aufgrund Offenlegungspflicht Offenlegung gem § 25 Abs 5 MedienG |
Einleitungstext für „große“ Websites | Impressum aufgrund Offenlegungspflicht Offenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienGImpressum aufgrund Offenlegungspflicht | Offenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG | Impressum aufgrund Offenlegungspflicht Offenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG |
Einleitungstext für „große“ Websites mit Webshop. (Gewerbebeechtigung vorhanden aber nicht im Firmenbuch eingetragen) | Impressum aufgrund Offenlegungspflicht Offenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG und § 63 GewOImpressum aufgrund Offenlegungspflicht | Offenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG und § 63 GewO | Impressum aufgrund Offenlegungspflicht Offenlegung gem § 25 Abs 2, 3, 4 und 5 MedienG und § 63 GewO |
Vereinsname | Musikverein Pregarten | Bezirksleitung OÖBV Freistadt | OÖ. Blasmusikverband |
Standort der Gewerbeberechtigung bzw. volle geografische Anschrift | Bahnhofstrasse 1 | Sonnberg 17 | Promenade 33 |
Unternehmensgegenstand (nur wenn ein Webshop betrieben wird) | |||
Kontaktdaten (für die E-Mail Adresse kann auch ein Link auf ein Kontaktformular hinterlegt sein) | Tel: +43 xxxx xxxx | Tel: +43 xxxx xxxx | Tel: +43 xxxx xxxx |
UID-Nummer (nur wenn ein Webshop betrieben wird) | |||
Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation | |||
Anwendbare Rechtsvorschriften und Zugang dazu | |||
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde | Bezirkshauptmannschaft Freistadt | Bezirkshauptmannschaft Freistadt | Landespolizeidirektion Linz |
ZVR-Zahl | ZVR: 360565024 | ZVR: 526120636 | ZVR: 519513982 |
Angaben zur Online-Streitbeilegung | Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbelegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mai-Adresse richten. | Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbelegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mai-Adresse richten. | Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbelegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mai-Adresse richten. |
Grundlegende Richtung des Angebots (nur bei „großer“ Offenlegung) | → siehe Statut. | → siehe Statut. | → siehe Statut. |
Vertretungsbefugtes Organ (nur bei „großer“ Offenlegung) | (siehe Vereinsregisterauszug auf zvr.bmi.gv.at) | (siehe Vereinsregisterauszug auf zvr.bmi.gv.at) | (siehe Vereinsregisterauszug auf zvr.bmi.gv.at) |
Vereinszweck (nur bei „großer“ Offenlegung) | → siehe Statut. | → siehe Statut. | → siehe Statut. |
Betrautes Unternehmen das die Homepage betreut/erstellt hat. (Empfohlen) | Homepage-Konzept: Musikverein Pregarten | Homepage-Konzept: SIWA Online GmbH | Homepage-Konzept: SIWA Online GmbH |