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Pro Verein sollte per Vorstandsbeschluss mindestens ein Vereinsmitglied als schutzbeauftragte Person nominiert werden 

(Empfehlung: Ernennung von mindestens 2 Personen unterschiedlichen Geschlechts.)  

Welche Voraussetzung soll eine schutzbeauftragte Person mitbringen? 

  • Volljährigkeit
  • Sehr gute Kenntnis des eigenen Vereins und dessen Hierarchien
  • Reflektierter Umgang mit Gewalt und Sexualität
  • Wissen über Anlaufstellen und die rechtliche Lage 
  • Empfehlung: keine andere Funktion im Verein inne
  • Empfehlung: Berufsausbildung im pädagogischen/psychosozialen Feld
  • Interesse an Aus- bzw. Weiterbildungen zum Thema Gewaltschutz 
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