(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen. Ergänzungen sind bei Bedarf möglich.)

Pro Verein sollte
per Vorstandsbeschluss mindestens ein Vereinsmitglied als schutzbeauftragte Person nominiert werden
 

(Empfehlung: Ernennung von mindestens 2 Personen unterschiedlichen Geschlechts.)  

Welche Voraussetzung soll eine schutzbeauftragte Person mitbringen? 

  • Volljährigkeit
  • Sehr gute Kenntnis des eigenen Vereins und dessen Hierarchien
  • Reflektierter Umgang mit Gewalt und Sexualität
  • Wissen über Anlaufstellen und die rechtliche Lage 
  • Empfehlung: keine andere Funktion im Verein inne
  • Empfehlung: Berufsausbildung im pädagogischen/psychosozialen Feld
  • Interesse an Aus- bzw. Weiterbildungen zum Thema Gewaltschutz 

(Haken) SL/16.01.2025

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