Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, ist bei Personen, die mit ihnen arbeiten, besondere Vorsicht geboten. Neben einem allgemeinen Strafregisterauszug empfiehlt sich deshalb für Betreuer*innen ein erweiterter Strafregisterauszug für "Kinder- und Jugendfürsorge". Dieser stellt sicher, dass Personen mit relevanten Vorstrafen keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Wozu dient diese Maßnahme?

  1. Vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  2. Zur Abschreckung für potenzielle Täter*innen
  3. Zum Sichtbarmachen, dass sich der Verein aktiv mit der Thematik auseinandersetzt – vor allem für Eltern und Erziehungsberechtigte ein wichtiger Faktor („Mein Kind ist im Verein gut aufgehoben.“)
Wo erhalte ich ihn:

Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der*die Antragsteller*in gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Bei der Landespolizeidirektion bzw. dem Polizeikommissariat 

In Städten ohne Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat:

  • Bei den  Gemeinden
  • In den Statutarstädten: beim Magistrat
  • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ZustaendigeStellen

Muss er persönlich beantragt werden

Ja. Der erweiterte Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge kann nur persönlich ausgestellt werden. 

Welche Unterlagen sind nötig:
  • Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Eine Vorlage dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
  • Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
  • Zusätzlich benötigst du drei Bestätigungen von deinem Musikverein (vergleiche Dokumente in der Zeile unten):
    • Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt. (Bestätigung - Vorlage)
    • Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass dein Verein die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt. --> Das kann hier einmalig angesucht werden! 
    • Für eine erweiterte Strafregisterbescheinigung (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) bitte
      ergänzend zum Antragsformular auch diese Bestätigung mit, die von deinem Musikverein auszufüllen ist.
  • Wird die Bescheinigung nicht selbst abgeholt, ist eine Vollmacht der Antragssteller*in notwendig.

Quellen:

Info für den Musikverein:

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer ist gebühren- und abgabenfrei.

Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen:

  • Die BESTÄTIGUNG von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.  
  • Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass dein Verein die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.
    Diese muss einmalig für den Verein bei Freiwillig engagiert angesucht werden Das kann hier einmalig angesucht werden! 
  • Für eine erweiterte Strafregisterbescheinigung (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) nimm ergänzend zum Antragsformular auch diese Bestätigung mit, die von deiner Einsatzstelle auszufüllen ist.
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