Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, ist bei Personen, die mit ihnen arbeiten, besondere Vorsicht geboten. Neben einem allgemeinen Strafregisterauszug empfiehlt sich deshalb für Betreuer*innen ein erweiterter Strafregisterauszug für "Kinder- und Jugendfürsorge". Dieser stellt sicher, dass Personen mit relevanten Vorstrafen keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Wozu dient diese Maßnahme?
- Vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Zur Abschreckung für potenzielle Täter*innen
- Zum Sichtbarmachen, dass sich der Verein aktiv mit der Thematik auseinandersetzt – vor allem für Eltern und Erziehungsberechtigte ein wichtiger Faktor („Mein Kind ist im Verein gut aufgehoben.“)
Wo erhalte ich ihn: | Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der*die Antragsteller*in gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich. In Städten ohne Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat:
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Muss er persönlich beantragt werden | Ja. Der erweiterte Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge kann nur persönlich ausgestellt werden. |
Welche Unterlagen sind nötig: |
Quellen: |
Info für den Musikverein: | Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer ist gebühren- und abgabenfrei. Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen:
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