1) Rahmenbedingungen des Erstellungsprozesses schaffen

1.1) Vorstand injiziert den Prozess zur Entwicklung des Schutzkonzeptes
1.2) Kinderschutzbeauftragte Personen definieren (ideal 2 Personen - männlich und weiblich)
1.3) Sensibilisierung des gesamten Vereines für die Wichtigkeit von Schutz und Prävention
1.4) Erstellung eines Teams zur Koordination und Umsetzung des Schutzkonzeptes
1.5) Rollen müssen ganz klar definiert werden, wer ist in unserem Verein für welche Punkte beim Schutzkonzept zuständig


2) Bestandaufnahme

  • Dabei wird geprüft, welche Strukturen bereits im Verein mündlich und/oder schriftlich vorhanden sind. Diese Regelwerke können für den folgenden Prozess gut genutzt, verschriftlicht und weiterentwickelt werden.


3. Risikoanalyse & Maßnahmen 

  • Die Risikoanalyse ist das Herzstück des Kinderschutzkonzeptes, da der gesamte Verein auf potenzielle Gefahren und Schwachstellen überprüft wird.
  • Es geht nicht nur um objektive Risiken sondern darum herauszufinden, wann und wo sich die Mitglieder unwohl oder unsicher fühlen.
  • Dadurch werden auch weniger offensichtliche und unbewusste Grenzverletzungen sichtbar, die 
    im Alltag oft übersehen werden oder schwer anzusprechen sind.
  • Alle Mitglieder, auch Kinder und Jugendliche, sollten bei dieser Analyse mit eingebunden werden, um verschiedene Perspektiven auf den Verein zu erhalten.
  • Im Anschluss werden Maßnahmen entwickelt, um die möglichen Risiken zu minimieren bzw. zu verhindern.


4. Beschwerdemanagement 

Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist wichtig, um Probleme oder Grenzverletzungen anzusprechen. Es hilft dem Verein Grenzverletzungen frühzeitig zu erfahren, bevor sie sich negativ auf das Wohlbefinden der Betroffenen oder die Vereinsatmosphäre auswirken.

• Schriftlich z.B. Kummerkasten 
• Mündlich z.B. Gespräch mit schutzbeauftragter Person 
• anonym ev. online/digital z.B. QR-Code


5. Fallmanagement
 

  • Das Fallmanagement hilft Vereinen, klare Abläufe für den Umgang mit Grenzverletzungen und Gewalt festzulegen, damit solche Fälle professionell und transparent bearbeitet werden.
  • Durch feste Ansprechpartner*innen, definierte Maßnahmen und externe Unterstützung werden Fehlentscheidungen minimiert. 
  • So schützt sich der Verein rechtlich und imagebezogen, stärkt das Vertrauen in seine Strukturen und zeigt Verantwortung gegenüber Betroffenen.


6. Evaluation und Monitoring 

  • Das Schutzkonzept sollte alle drei Jahre oder bei Änderungen wie neuen Vereinsangeboten überprüft werden.
  • Auch nach einem Verdachtsfall ist eine Überprüfung wichtig, um Abläufe zu optimieren.
  • So bleibt das Konzept aktuell und bietet wirksamen Schutz für alle Beteiligten.


'Mag. Nicole Böhler | Kinderschutzexpertin

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