Dazu zählt jegliche Gewaltanwendung gegen den Körper, um diesen zu schädigen, zu verletzen oder zu töten.
Beispiele: schlagen, prügeln, stoßen, zwicken, an den Haaren ziehen, schütteln, würgen, verbrennen, mit Gegenständen werfen, aber auch Selbstgefährdendes Verhalten…
SL/16.01.2025