Dazu zählt jegliche Gewaltanwendung gegen den Körper, um diesen zu schädigen, zu verletzen oder zu töten.  

Beispiele: schlagen, prügeln, stoßen, zwicken, an den Haaren ziehen, schütteln, würgen, verbrennen, mit Gegenständen werfen, aber auch Selbstgefährdendes Verhalten 

(Haken) SL/16.01.2025

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