2.3.1 Grundsätze
- Die Inhalte der Ausbildung sind österreichweit einheitlich festgelegt.
- Die zeitliche Dauer sowie die Gliederung der Kurse können durch die Landesverbände individuell gestaltet werden.
- Zwischen den Ausbildungseinheiten ist ausreichend Zeit zur praktischen Anwendung vorzusehen.
- Jede Ausbildung beinhaltet:
- theoretische Einheiten
- praktische Übungen mit Kapellen
2.3.2 Teilnahme
- Teilnehmer können den Kurs mit oder ohne Prüfungsantritt absolvieren.
- Bei vollständiger Teilnahme ohne Prüfung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
- Voraussetzung für den Prüfungserfolg ist die vollständige Beherrschung aller Inhalte.
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