2.6.1 Prüfungskommision

Die Prüfung wird von einer Kommission durchgeführt, bestehend aus:

  • dem Landesstabführer
  • mindestens zwei weiteren vom Landesstabführer nominierten Prüfern

2.6.2 Prüfungsinhalte

Die Prüfung umfasst:

  • Theoretisches Wissen (optional schriftlich)
  • Praktische Durchführung aller Elemente mit einer Übungskapelle
  • Wissen über den für den Bereich „Musik in Bewegung“ relevanten Teil der Straßenverkehrsordnung
  • Kenntnisnahme über eine korrekte Aufstellung - richtet sich bei jeder Ausrückung nach den jeweiligen anwesenden Musikern
  • Kenntnisnahme über die Trageweise der Instrumente ohne oder mit Schnur, Kreuzgurt, Trageband, Trageriemen 
  • Grundlagen des Dirigierens (Marsch am Stand, Hymne, Trauermusiken)
  • Wissensübermittlung - Der Stabführer muss alle Lehrinhalte an die Kapelle weitergeben können.

Der Kandidat muss in allen Bereichen überzeugen und die Inhalte sicher anwenden können.

2.6.3 Abschluss

Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung erhält der Teilnehmer:

  • ein Abzeichen
  • eine Urkunde des ÖBV


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