• Eine maximal dreitägige Veranstaltung, zu der über die gesamte Veranstaltungsdauer hinweg nicht mehr als 300 Personen erwartet werden, oder eine eintägige Veranstaltung, die am Veranstaltungstag von nicht mehr als 300 Personen gleichzeitig besucht werden kann.
  • Von der keine Gefährdung zu erwarten ist.
  • Die zwischen 8 und 23 Uhr oder in Gastgewerbebetrieben innerhalb der gewerberechtlich zulässigen Betriebszeiten stattfindet.
  • Die nicht länger als drei Veranstaltungstage dauert.
  • Kleinveranstaltungen sind bloß meldepflichtig (Formular 3 ist auszufüllen)
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