Eine Veranstaltungsstättenbewilligung bringt für Veranstalterinnen/ Veranstalter Erleichterungen, da alle Veranstaltungen, die von der Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, nur mehr der Meldepflicht unterliegen (auch die sonst anzeigepflichtigen).

       Achtung! Es ist Veranstalterinnen/Veranstaltern zu empfehlen, sich frühzeitig darum zu kümmern, ob für eine Stätte eine Veranstaltungsstättenbewilligung vorhanden ist!

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