• Wenn auf einer Stätte an mehr als zehn Tagen im Kalenderjahr (ohne Auf- und Abbauarbeiten) Veranstaltungen durchgeführt werden.
  • Werden auf einer Stätte an weniger als zehn Tagen Veranstaltungen durchgeführt, so kann eine Veranstaltungsstättenbewilligung beantragt werden. Dies wird vor allem dann sinnvoll sein, wenn vorwiegend ansonsten anzeigepflichtige Veranstaltungen abgehalten werden, da die die Veranstaltungen bei Vorliegen einer entsprechenden Veranstaltungsstättenbewilligung nur mehr zu melden sind.
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