• allgemein zugänglich: uneingeschränkt oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich (z.B. durch Kauf von Eintrittskarte), überwiegend keine geladenen Gäste
  • allgemein beworben: Bekanntmachung durch Plakate, Litfaßsäulen, Flyer, Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet etc.
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