Mit 13.12. 2014 trat die Allergeninformationsverordnung BGBl. Nr. 175/2014 in Kraft, woran sich auch alle Vereine bei der Durchführung von Veranstaltungen halten müssen.
Folgendes wird empfohlen:

  • Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit lesen: www.bmg.gv.at
  • Informationen über verwendete Zutaten sammeln
  • Konsumationsangebote in Speisekarten bzw. auf Angebotslisten mit dem Buchstabencode kennzeichnen
  • Hinweise bzw. das Allergeninformationsplakat in Speisekarte beilegen bzw. gut sichtbar aufhängen



Allergeninformation ÖBV

Allergenkennzeichnung bei offenen Waren

Die 14 Allergene (Wirtschaftskammer)

Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln („offene Waren“) 

Informationen zu Allergenen (Wirtschaftskammer)

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