Nein, die VSVO gilt nur für Veranstaltungen, die dem Veranstaltungsgesetz unterliegen und der Anwendungsbereich wurde in der VSVO (§ 1) eingeschränkt.
Nein, die VSVO gilt nur für Veranstaltungen, die dem Veranstaltungsgesetz unterliegen und der Anwendungsbereich wurde in der VSVO (§ 1) eingeschränkt.