5. Abschnitt: Veranstaltungseinrichtungen

6. Abschnitt: Anlagen und Ausstattungen (ausgen: es sind Anlagen und Ausstattungen einer bewilligten VASt oder eines gewerberechtlich genehmigten Gastgewerbebetriebes, die von der Bewilligung umfasst sind)

8.Abschnitt: Veranstaltungsmittel

Aus dem 9. Abschnitt: § 38 Abs.3 (Ordnerdienst) und § 42 Jugendschutz

10., 11. und 12. Abschnitt

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