Musik in Bewegung und Corona
Nachdem es zu vermehrten Anfragen bezüglich Marschproben und Auftritten (Prozessionen oder sonstigen Veranstaltungen mit Musik in Bewegung) gekommen ist, möchten wir euch die folgenden Empfehlungen zu den bekannten Vorschriften bekanntgeben:
- Zur Zeit sind Veranstaltungen sowie Proben untersagt, auch Marschproben und Marschveranstaltungen im Freien.
- Einzig alleine Veranstaltungen der freien Religonsausübung bilden in Abstimmung mit dem örtlichen Pfarrer eine Ausnahme. (letzt gültige Verordnung - §16 Zi.1 Absatz 4)
- Hierbei ist den Verordnungen der Bischofskonferenz und der zuständigen Diözese Folge zu leisten. siehe Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste - Abschnitt: Regelungen zur liturgischen Musik