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  • Die Marschmusikbewertung unterstreicht die Bedeutung einer geordneten Musik in Bewegung und dient der Perfektionierung des optischen und musikalischen Auftretens der Musikkapelle in der Öffentlichkeit. Sie zielt auf eine attraktive Darstellung der Marschmusik durch musikalische Exaktheit, kultivierte Interpre­tation und einheitliche Bewegungsabläufe ab (vgl. Seite 108).

Gemäß des geltenden Reglements für Marschmusikbewertungen im ÖBV sind fünf Bewertungsstufen (A, B, C, D, E) vorgesehen, die folgende Kriterien be­inhalten:

  • Auftreten des Stabführers,
  • Ausführung der gegebenen Kommandos durch die Musiker,
  • musikalische Leistung,
  • optischer Gesamteindruck.

Die Bewertung erfolgt durch (mindestens) drei Juroren (Bewerter) anhand eigener Bewertungsblätter, in denen auf die einzelnen Phasen der Marschwertungsstufen sowie auf die musikalische Darbietung Bezug genommen wird. Analog zu den Konzertwertungsspielen gilt in allen Stufen das 100-Punktesystem (CAMBA):

In den Landesverbänden können auch folgende Prädikate vergeben werden:

  • Ausgezeichneter Erfolg
  • Sehr guter Erfolg
  • Guter Erfolg
  • Mit Erfolg
  • Teilgenommen.

Die im Folgenden angegebene Reihung der Bewertungskriterien innerhalb der einzelnen Stufen kann nach örtlichen Gegebenheiten abgeändert werden. Sollte eine Musikkapelle in einem anderen Bundesland zur Marschmusikbewertung an­ treten, so gelten die dort üblichen Bestimmungen.

Stufe A


  1. Antreten (siehe S. 14)
  2. Abmarschieren mit Einschlagen (S. 42)
  3. Defilierung (S. 36), kann situationsbedingt sowohl nach rechts als auch nach links erfolgen
  4. Schwenken im Spiel (ab S. 82)
  5. Abreißen mit akustischem Zeichen (S. 76)
  6. Halten (S 77,78)
  7. Abtreten (S. 15)
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