Meldungen werden in der Regel

  • bei Marschmusikbewertungen an den ersten Bewerter erstattet,
  • oder (vereinbarungsgemäß) an bestimmte Persönlichkeiten (vgl. dazu I./2. Antreten und Abtreten).

Auf dem Weg zur Meldung ist der Stab in „Ruht"-Stellung. Vor der Meldung geht der Stabführer aus der Grundstellung in die Rapportstellung. Nach der Meldung geht der Stabführer wieder in die Grundstellung und macht eine Kehrtwendung über links (der Stab ist dabei in Grundstellung). Beim Rückmarsch auf seinen Platz vor die Kapelle ist der Stab in "Ruht"-Stellung.

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