(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen.)
Journalistische Berichterstattungen über Vereinstätigkeiten werden grundsätzlich als positiv angesehen. Oberste Priorität sind jedoch immer das Wohl, der Schutz und die Sicherheit aller Vereinsmitglieder.
Zusammengefasst beruhen alle Medieninhalte auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Personen. Dem Anhang ist eine Beilage mit den wesentlichen zu berücksichtigenden Punkten über die Berichterstattung beigefügt, die als ethische Richtschnur im Umgang mit Medien und Öffentlichkeitsarbeit dient.
Hier die wichtigsten Grundlagen, wie man als betroffener Musikverein in solchen Ausnahmesituationen mit Medien kommunizieren sollte:
- ZENTRALER KONTAKT
Es gibt nur eine oder max. zwei Personen im Verein, die auf Medienanfragen reagieren! Dies sind auch dieselben, die das Fallmanagement (siehe 2. Schutzbeauftragte und Vorstand) leiten. Alle anderen sollten jegliche Stellungnahme gegenüber Medien vermeiden. Wenn der Verdachtsfall medial präsent ist, muss unbedingt auch der jeweilige Landesverband (Landesobmann/ Landesobfrau bzw. Präsidentin/Präsident) kurz informiert werden, damit der Verein vom Landesverband unterstützt werden kann.
Aufgabe dieser beiden Personen ist es also, die Betroffenen von jeglichem Einfluss von außen (Medien) abzuschirmen. Es muss ein sicherer Raum geschaffen werden, der für die Bewältigung dieser so schwierigen Zeit unerlässlich ist.
- OPFERSCHUTZ/DATENSCHUTZ
Ein zentrales Thema in den ersten Tagen und Wochen ist der Opferschutz. Es ist verboten (!), personenbezogene Daten, egal welcher Art, an Dritte weiterzugeben. Dazu gehört auch die Wohnadresse aller involvierten Personen und sämtliches Bildmaterial.
Sollten Betroffene den Wunsch äußern, dass keine Informationen an Medien weitergegeben werden sollen, ist dem natürlich nachzukommen. Vor der Weitergabe von Informationen ist aktives Nachfragen bei den Betroffenen erforderlich.
- KEINE VORVERURTEILUNG/TÄTERSCHUTZ
Solange es kein gerichtliches Urteil gibt, handelt es sich immer noch um einen Verdachtsfall. Jegliche voreilige Schuldzuweisung ist strafrechtlich verfolgbar. Neben dem Opferschutz gibt es im österreichischen Recht auch einen Täter*innenschutz, den es zu beachten gibt. Dies muss auch den Vereinsmitgliedern kommuniziert werden.
- INFORMATION STATT VERMUTUNG
Im Krisenfall ist es unerlässlich, dass man auf Anfrage darstellen kann, wie der Verein zur Lösung des Verdachtsfalles bemüht ist und seine Mitglieder in diesen so schwierigen Wochen aktiv unterstützt. Wurde eine externe Beratungsstelle herangezogen? Werden Behörden und die eigenen Vereinsmitglieder unterstützt? Wie sieht das Krisenmanagement aus?
Das Streuen von Gerüchten im Umfeld des Vereins schadet einzelnen Personen, dem Image des Vereins und der Blasmusik insgesamt. Das Verbreiten von Gerüchten ist zu unterlassen.
- SACHLICH STATT EMOTIONAL
Auch wenn der Verdachtsfall noch so stark emotional aufwühlt, soll immer sachlich kommuniziert werden. Hier empfiehlt es sich, eine kurze Pressemitteilung schriftlich vorzubereiten, die dann bei Bedarf auch bei einem Interview vorgelesen werden kann. Information statt Emotion soll dabei als Grundsatz gelten!
- SELEKTION DER MEDIEN
Medien sind in ihrer Berichterstattung in vielen Fällen sehr manipulativ und wertend. Auf der anderen Seite gibt es auch eine gewisse Sensationslust bei Nutzer*innen von Medien. Auch hier schützt eine sachliche Pressemitteilung die Betroffenen und unterstützt den Verein. Es muss nicht auf jede einzelne Medienanfrage reagiert werden.
- SOZIALE MEDIEN
Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram usw. sollten in keiner Weise zur medialen Aufbereitung von Verdachtsfällen genutzt werden. Auch soll den Vereinsmitgliedern klar kommuniziert werden, dass auf keine Posts, Kommentare usw. reagiert werden darf. Der Schutz der Betroffenen ist zentral!
Es empfiehlt sich z.B., die Kommentarfunktion bei Posts temporär zu sperren, um einen Shitstorm zu vermeiden.
Ein Musikverein kann nichts dafür, wenn ein Verdachtsfall in seinen Reihen auftritt. Er MUSS jedoch alles dafür tun, um Betroffene in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen. (Vorlage für eine Pressemitteilung)
SL/17.01.2025