Eine Veranstaltungsstättenbewilligung bringt für Veranstalterinnen/ Veranstalter Erleichterungen, da alle Veranstaltungen, die von der Veranstaltungsstättenbewilligung umfasst sind, nur mehr der Meldepflicht unterliegen (auch die sonst anzeigepflichtigen).
Achtung! Es ist Veranstalterinnen/Veranstaltern zu empfehlen, sich frühzeitig darum zu kümmern, ob für eine Stätte eine Veranstaltungsstättenbewilligung vorhanden ist!