2.3.1 Grundsätze

  • Die Inhalte der Ausbildung sind österreichweit einheitlich festgelegt.
  • Die zeitliche Dauer sowie die Gliederung der Kurse können durch die Landesverbände individuell gestaltet werden.
  • Zwischen den Ausbildungseinheiten ist ausreichend Zeit zur praktischen Anwendung vorzusehen.
  • Jede Ausbildung beinhaltet:
    • theoretische Einheiten
    • praktische Übungen mit Kapellen

2.3.2 Teilnahme

  • Teilnehmer können den Kurs mit oder ohne Prüfungsantritt absolvieren.
  • Bei vollständiger Teilnahme ohne Prüfung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
  • Voraussetzung für den Prüfungserfolg ist die vollständige Beherrschung aller Inhalte.

 

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