Die Veranstalterin/der Veranstalter ist für die vorschrifts- und ordnungsmäßige Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

Sie/Er hat:

  • Während der Veranstaltung selbst anwesend zu sein oder sich durch eine von ihr/ihm beauftragte Person vertreten zu lassen (die zu allen Vorkehrungen befugt ist, die zur Erfüllung der Verpflichtungen der Veranstalterin/des Veranstalters notwendig sind).
  • Alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Teilnehmer oder unbeteiligte Personen nicht in ihrer Gesundheit und körperlichen Sicherheit beeinträchtigt werden.
  • Alle für die Durchführung der Veranstaltung wesentlichen Bescheide und Bestätigungen sowie alle notwendigen Gutachten, Atteste, Bescheinigungen und Nachweise am Ort der Veranstaltung bereitzuhalten
  • §34 Haftpflichtversicherung lautet:

          Für Veranstaltungen hat die Veranstalterin/der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen- oder Sachschäden an Teilnehmerinnen/Teilnehmern abzuschließen, sofern nicht bereits eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

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