• Veranstaltungen sind Unternehmungen, Ereignisse oder Zusammenkünfte, die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der TeilnehmerInnen dienen.

Veranstaltungen, die nicht dieser Definition entsprechen, gelten nicht als Veranstaltungen im Sinn des Gesetzes (z.B. Vereins- Mitgliederversammlungen, reine Informationsveranstaltungen, Verkaufsmessen, Wanderungen, Ostereier-Suche, Kaffeekränzchen, Faschingsbars, Abschlussessen und Ähnliches).

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