Bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die dem Veranstaltungsbegriff (siehe Punkt 2) entsprechen, sofern sie nicht ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen sind.
Bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die dem Veranstaltungsbegriff (siehe Punkt 2) entsprechen, sofern sie nicht ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen sind.