- allgemein zugänglich: uneingeschränkt oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich (z.B. durch Kauf von Eintrittskarte), überwiegend keine geladenen Gäste
- allgemein beworben: Bekanntmachung durch Plakate, Litfaßsäulen, Flyer, Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet etc.