(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen. Ergänzungen sind bei Bedarf möglich.)

Jeder Verein muss sich überlegen, welche Möglichkeiten den Vereinsmitgliedern geboten werden, um Beschwerden einzureichen und so ihre Sorgen mitteilen zu können. Die Beschwerde soll vor allem niederschwellig einzubringen sein. Die Möglichkeiten der Beschwerde sollen sowohl anonym und persönlich sowie schriftlich und telefonisch abdecken.  

KONKRETE BEISPIELE

  • Direkte Ansprache der schutzbeauftragten Person
  • Kummerkasten (an einem nicht einsehbaren Standort)
  • Plakat am Eingang oder auf der Toilette mit QR-Code, der zu einem Online-Beschwerdeformular leitet 
  • Information über Beschwerdemöglichkeit im Willkommensheft
  • Digitale Informationen über Beschwerdemöglichkeiten (WhatsApp-Gruppe, Homepage, etc.) 


(Haken) SL/17.01.2025

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