(Dieses Kapitel könnt ihr Wort für Wort für euer Schutzkonzept übernehmen. Ergänzungen sind bei Bedarf möglich.)
Pro Verein sollte per Vorstandsbeschluss mindestens ein Vereinsmitgliedals schutzbeauftragte Person nominiert werden.
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- Volljährigkeit
- Sehr gute Kenntnis des eigenen Vereins und dessen Hierarchien
- Reflektierter Umgang mit Gewalt und Sexualität
- Wissen über Anlaufstellen und dierechtliche Lage
- Empfehlung: keine andere Funktion im Verein inne
- Empfehlung: Berufsausbildung im pädagogischen/psychosozialen Feld
- Interesse an Aus- bzw. Weiterbildungen zum Thema Gewaltschutz
SL/16.01.2025