Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, ist bei Personen, die mit ihnen arbeiten, besondere Vorsicht geboten. Neben einem allgemeinen Strafregisterauszug empfiehlt sich deshalb für Betreuer*innen ein erweiterter Strafregisterauszug für "Kinder- und Jugendfürsorge". Dieser stellt sicher, dass Personen mit relevanten Vorstrafen keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Wozu dient diese Maßnahme?
- Vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Zur Abschreckung für potenzielle Täter*innen
- Zum Sichtbarmachen, dass sich der Verein aktiv mit der Thematik auseinandersetzt – vor allem für Eltern und Erziehungsberechtigte ein wichtiger Faktor („Mein Kind ist im Verein gut aufgehoben.“)
Wo erhalte ich ihn: | Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der*die Antragsteller*in gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich. In Städten ohne Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat:
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Muss er persönlich beantragt werden | Ja. Der erweiterte Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge kann nur persönlich ausgestellt werden. |
Welche Unterlagen sind nötig: |
Bei Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann die erweitere Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ seit 2024 kostenfrei ausgestellt werden.
Du brauchst folgende Unterlagen:
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- Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Eine Vorlage dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
- Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
- Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Zusätzlich benötigst du zwei Bestätigungen von deiner Einsatzstelle:
- Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.
- Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass deine Einsatzstelle die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.
Achtung: Bei einer erweiterten Strafregisterbescheinigung musst du auch noch an Folgendes denken:
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Quellen: |
Formulare von Funktionär*innen auszufüllen: Antragsformular Strafregisterbescheinigung
Formulare vom Verein zu bestätige
Bestätigung vom Verein ausgefüllt (für Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge)
Bestätigung über Freiwilliges Engagement des Österreichischen Blasmusikverbandes
Bestätigung über Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation (zum Antrag)
Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung:
View file name Bestätigung Freiwilligenorganisation ÖBV.pdf height 150
Die Bestätigung des Musikvereines über das freiwillige Engagement
Info für den Musikverein: | Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer ist gebühren- und abgabenfrei. Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen: |
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Bestätigung, dass
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