Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, ist bei Personen, die mit ihnen arbeiten, besondere Vorsicht geboten. Neben einem allgemeinen Strafregisterauszug empfiehlt sich deshalb für Betreuer*innen ein erweiterter Strafregisterauszug für "Kinder- und Jugendfürsorge". Dieser stellt sicher, dass Personen mit relevanten Vorstrafen keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Wozu dient diese Maßnahme?
- Vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Zur Abschreckung für potenzielle Täter*innen
- Zum Sichtbarmachen, dass sich der Verein aktiv mit der Thematik auseinandersetzt – vor allem für Eltern und Erziehungsberechtigte ein wichtiger Faktor („Mein Kind ist im Verein gut aufgehoben.“)
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Wo erhalte ich ihn: | Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der*die Antragsteller*in gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich. Bei der Landespolizeidirektion bzw. dem Polizeikommissariat
In Städten ohne Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat: - Bei den Gemeinden
- In den Statutarstädten: beim Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ZustaendigeStellen |
Muss er persönlich beantragt werden | Ja. Der erweiterte Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge kann nur persönlich ausgestellt werden. |
Welche Unterlagen sind nötig: | Bei Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann die erweitere Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ seit 2024 kostenfrei ausgestellt werden. Du brauchst folgende Unterlagen: - Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Eine Vorlage dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
- Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
- Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Zusätzlich benötigst du drei Bestätigungen von deinem Musikverein:
- Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.
- Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass dein Verein die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.
- Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
- Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht
- Bestätigung vom Verein ausgefüllt auf den den Antrag der speziellen Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ErforderlicheUnterlagen
- Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Eine Vorlage dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
- Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
- Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
- Zusätzlich benötigst du zwei Bestätigungen von deiner Einsatzstelle:
- Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.
- Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass deine Einsatzstelle die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.
Achtung: Bei einer erweiterten Strafregisterbescheinigung musst du auch noch an Folgendes denken: - Für eine erweiterte Strafregisterbescheinigung (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) nimm ergänzend zum Antragsformular auch diese Bestätigung mit, die von deiner Einsatzstelle auszufüllen ist.
- Wird die Bescheinigung nicht selbst abgeholt, ist eine Vollmacht der Antragssteller:in notwendig.
Quellen: |
Nötige Unterlagen | Formulare von Funktionär*innen auszufüllen: Antragsformular Strafregisterbescheinigung Formulare vom Verein zu bestätige Bestätigung vom Verein ausgefüllt (für Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge)
Bestätigung über Freiwilliges Engagement des Österreichischen Blasmusikverbandes Bestätigung über Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation (zum Antrag) Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung:  |
Aufgaben des Vereines
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer ist gebühren- und abgabenfrei. Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen:
| - Bestätigung des Musikvereines für den Antrag der speziellen Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (im Original)
- Die Bestätigung des Musikvereines über das freiwillige Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988. --> Das kann hier einmalig angesucht werden!
- Eine Bestätigung des Musikvereines, die sicherstellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt sind
Bestätigung, dass
Quelle: Alle Infos von Freiwillig engagiert zum erhalten der Strafregisterbescheinigung
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