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Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu schützen, ist bei Personen, die mit ihnen arbeiten, besondere Vorsicht geboten. Neben einem allgemeinen Strafregisterauszug empfiehlt sich deshalb für Betreuer*innen ein erweiterter Strafregisterauszug für "Kinder- und Jugendfürsorge". Dieser stellt sicher, dass Personen mit relevanten Vorstrafen keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Wozu dient diese Maßnahme?

  1. Vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
  2. Zur Abschreckung für potenzielle Täter*innen
  3. Zum Sichtbarmachen, dass sich der Verein aktiv mit der Thematik auseinandersetzt – vor allem für Eltern und Erziehungsberechtigte ein wichtiger Faktor („Mein Kind ist im Verein gut aufgehoben.“)


Wo erhalte ich ihn:

Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich der*die Antragsteller*in gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Bei der Landespolizeidirektion bzw. dem Polizeikommissariat 

In Städten ohne Landespolizeidirektion oder Polizeikommissariat:

  • Bei den  Gemeinden
  • In den Statutarstädten: beim Magistrat
  • Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ZustaendigeStellen

Muss er persönlich beantragt werden

Ja. Der erweiterte Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge kann nur persönlich ausgestellt werden. 

Welche Unterlagen sind nötig:

Bei Nachweis einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann die erweitere Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ seit 2024 kostenfrei ausgestellt werden.

Du brauchst folgende Unterlagen:

  • Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Eine Vorlage dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
  • Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
  • Zusätzlich benötigst du drei Bestätigungen von deinem Musikverein:
    • Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.
    • Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass dein Verein die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.

  1. Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
  2. Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
  3. Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
  4. Bei Antragstellung durch eine andere Person: Vollmacht
  5. Bestätigung vom Verein ausgefüllt auf den den Antrag der speziellen Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ 

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/strafregister/Seite.300020.html#ErforderlicheUnterlagen



  • Das Antragsformular – von dir (der/dem Freiwilligen) ausgefüllt. Eine Vorlage dazu findest du hier oder du gehst auf oesterreich.gv.at.
  • Ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (z.B. Reisepass oder Führerschein).
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde.
  • Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit.
  • Zusätzlich benötigst du zwei Bestätigungen von deiner Einsatzstelle:
    • Die Bestätigung von deiner Einsatzstelle, dass es sich bei deiner Tätigkeit um Freiwilliges Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 handelt.
    • Eine Bestätigung, die sicherstellt, dass deine Einsatzstelle die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt.

 

Achtung: Bei einer erweiterten Strafregisterbescheinigung musst du auch noch an Folgendes denken:

  • Für eine erweiterte Strafregisterbescheinigung (z. B. Kinder- und Jugendfürsorge gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz 1968) nimm ergänzend zum Antragsformular auch diese Bestätigung mit, die von deiner Einsatzstelle auszufüllen ist.
  • Wird die Bescheinigung nicht selbst abgeholt, ist eine Vollmacht der Antragssteller:in notwendig.

Quellen:

Nötige Unterlagen

Formulare von Funktionär*innen auszufüllen: Antragsformular Strafregisterbescheinigung

Formulare vom Verein zu bestätige 

Bestätigung vom Verein ausgefüllt (für Bescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge)

Bestätigung über Freiwilliges Engagement des Österreichischen Blasmusikverbandes
  

Bestätigung über Voraussetzungen der Freiwilligenorganisation (zum Antrag)

Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung: 

 

Aufgaben des Vereines 

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer ist gebühren- und abgabenfrei.

Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen:


  • Bestätigung des Musikvereines für den Antrag der speziellen Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ (im Original)
  • Die Bestätigung des Musikvereines über das freiwillige Engagement gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988. --> Das kann hier einmalig angesucht werden! 
  • Eine Bestätigung des Musikvereines, die sicherstellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einer Freiwilligenorganisation erfüllt sind 

Bestätigung, dass 


Quelle: Alle Infos von Freiwillig engagiert zum erhalten der Strafregisterbescheinigung  


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